Die Schwanenhalsdeformität kommt nach unbehandelten Strecksehnenverletzungen und im Rahmen rheumatischer Erkrankungen vor.
Bei dieser Fehlhaltung liegt eine Überstreckung des Fingers im Mittelgelenk, bei gleichzeitiger Beugung im Endgelenk vor. Durch die rheumatische Entzündung der darunterliegenden Gelenke teilt sich hierbei die Sehne des Fingerendgliedes auf und rutscht gewissermaßen auf die Beugeseite, wo sie das Fingerendglied nach unten in Beugehaltung fixiert. Wenn bereits eine fixierte Schwanenhalsdeformität vorliegt, d.h. der Patient kann durch eigene Bewegung und Kraft den Finger nicht mehr beugen, sollte in jedem Falle eine operative Korrektur erfolgen, da hierdurch die Handfunktion erheblich eingeschränkt ist.
Im Spätstadium ist die operative Korrektur aufwändig, da sich die Sehnen entsprechend ihrer Fehlstellung bereits verkürzt haben.